EU Drohnenflugscheine

ÜBER DAS A2-FERNPILOTENZEUGNIS:

Theoretische Online-Schulung mit Abschlussprüfung (oder nur Prüfung) für deutschsprachige Anwender aus allen europäischen Ländern, von Drohnen mit und ohne CE-Kennzeichnung und einem Abfluggewicht bis 25 Kilogramm. Der Teilnehmer erwirbt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flüge in der offenen Kategorie A2 sicher durchzuführen und alle notwendigen Infos zur EU Drohnenverordnung. Flüge in der Unterkategorie A3 sind ebenso erlaubt.

Der so erworbene EU-Drohnenführerschein / Fernpiloten Zeugnis dient als Nachweis und Zeugnis gemäß Punkt UAS.OPEN.030 der Verordnung (EU) 2019/947 und ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig für den Betrieb von Drohnen. Dazu gehören auch Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz, sofern diese Länder die Verordnung (EU) 2019/947 ratifiziert haben.

Die Kategorie A2 bietet Fernpiloten die beste Möglichkeit Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, legal zu fliegen. Insbesondere in Wohn -und Gewerbe -Gebieten.

Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gelten besondere Regeln und additional eine befristete Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder Drohnen die noch vor dem 1.1.2023 produziert werden und keine CE Klasse oder Drohnen Zertifizierung nach der EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.

 

 

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EU Drohnenflugscheine

ÜBER DAS A2-FERNPILOTENZEUGNIS:

Theoretische Online-Schulung mit Abschlussprüfung (oder nur Prüfung) für deutschsprachige Anwender aus allen europäischen Ländern, von Drohnen mit und ohne CE-Kennzeichnung und einem Abfluggewicht bis 25 Kilogramm. Der Teilnehmer erwirbt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flüge in der offenen Kategorie A2 sicher durchzuführen und alle notwendigen Infos zur EU Drohnenverordnung. Flüge in der Unterkategorie A3 sind ebenso erlaubt.

Der so erworbene EU-Drohnenführerschein / Fernpiloten Zeugnis dient als Nachweis und Zeugnis gemäß Punkt UAS.OPEN.030 der Verordnung (EU) 2019/947 und ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig für den Betrieb von Drohnen. Dazu gehören auch Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz, sofern diese Länder die Verordnung (EU) 2019/947 ratifiziert haben.

Die Kategorie A2 bietet Fernpiloten die beste Möglichkeit Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, legal zu fliegen. Insbesondere in Wohn -und Gewerbe -Gebieten.

Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gelten besondere Regeln und additional eine befristete Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder Drohnen die noch vor dem 1.1.2023 produziert werden und keine CE Klasse oder Drohnen Zertifizierung nach der EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.

 

 

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